Sonderlösungen für kurze Schutzeinrichtungen

  • Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass die nach RPS 2009 erforderlichen Mindestaufstell-längen von Schutzeinrichtungen, insbesondere an Landstraßen und im Zusammenhang mit Einzelhindernissen am Fahrbahnrand, nicht immer sinnvoll realisierbar sind. Daraus er-wächst ein Bedarf an „Kurzen Schutzeinrichtungen“ (KSE), um oft wiederkehrende typi-sche Gefahrensituationen an Landstraßen, bei denen einzelne Objekte mit kurzer Länge vorhanden sind, oder dort, wo die örtlichen Platzverhältnisse das Aufstellen von üblichen Streckenschutzeinrichtungen nicht erlauben, trotzdem sinnvoll absichern zu können. Die in diesem Dokument beschriebenen Kriterien sollen es ermöglichen, die Ausführung bzw. die Konstruktionen von KSE im Hinblick auf die Leistungseigenschaften und Einsatz-bereiche zu beurteilen. Die Kriterien wurden von der BASt in Zusammenarbeit mit einzel-nen Vertretungen aus den Ländern und der Autobahn GmbH und in Abstimmung mit dem Bund-Länder Arbeitsgremium Schutzeinrichtungen sowie Vertretern der Industrie auf Ba-sis der bislang vorliegenden Erkenntnisse aus Anprallversuchen entwickelt.

Volltext Dateien herunterladen

Metadaten exportieren

Weitere Dienste

Teilen auf Twitter Suche bei Google Scholar
Metadaten
Verfasserangaben:Referat V4
URN:urn:nbn:de:hbz:opus-bast-30938
DOI:https://doi.org/10.60850/kse-2025-v4
Dokumentart:Bericht
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):07.03.2025
Datum der Erstveröffentlichung:07.03.2025
Veröffentlichende Institution:Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt)
Datum der Freischaltung:07.03.2025
Freies Schlagwort / Tag:RPS; Schutzeinrichtungen; Verkehrssicherheit
Protective devices; RPS; Traffic safety
Seitenzahl:21
Bemerkung:
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen – Referat V4 Straßenausstattung mit Unterstützung des Arbeitsgremiums Schutzeinrichtungen
DDC-Klassifikation:6 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / 62 Ingenieurwissenschaften / 620 Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten
Lizenz (Deutsch):License LogoBASt / Link zum Urhebergesetz

$Rev: 13581 $